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Der Autor untersucht die Verjährung von Masseverbindlichkeiten und die Spannungslagen zwischen Rechtsverfolgung der Massegläubiger und ordnungsgemäßer Masseverwaltung. Er setzt sich mit den verschiedenen Arten der Masseverbindlichkeiten, deren Geltendmachung und Verjährung sowie dem Greifen von Hemmungstatbeständen auseinander und grenzt sie zu Massekosten und Insolvenzforderungen hin ab. Nach Auslegung und unter Berücksichtigung von Treu- und Glauben kommt er zu dem Ergebnis, dass Masseverbindlichkeiten außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend zu machen sind und i.d.R. nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen verjähren und ermittelt Ausnahmen. Der Autor stellt die Pflicht des Insolvenzverwalters, sich auf die eingetretene Verjährung zu berufen, fest.