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Planung benötigt Zeit. Während dieser Zeit besteht die Gefahr, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, die die Verwirklichung der Planung erschweren. Daher enthalten viele Fachplanungs- und Naturschutzgesetze Instrumente zur vorläufigen Planungssicherung. Die Untersuchung analysiert diese Regelungen und beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen dem Sicherungsbedürfnis einerseits und dem grundrechtlichen Eigentumsschutz andererseits. Unter Rückgriff auf Rechtsprechung und Literatur zur baurechtlichen Veränderungssperre entwickelt der Autor eine übergreifende Systematik der vorläufigen Sicherung raumbedeutsamer Planung. Da nach seinem Ergebnis der Planungssicherung enge Grenzen durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gesetzt sind, werden auch die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen Planungssicherungsmaßnahmen untersucht.