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In der deutschen Rechtsordnung sind Wettbewerbsverbote sowie Verschwiegenheitspflichten sowohl während des laufenden als auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anerkannt, welche schon die Aufnahme einer Tätigkeit des Arbeitnehmers bei einem "Konkurrenzunternehmen" verhindern (Wettbewerbsverbot) oder diese nur unter Wahrung der Verschwiegenheit zulassen. Der Autor geht der Frage nach, ob dadurch in das durch die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährleistete Beschränkungsverbot eingegriffen wird und unter welchen Voraussetzungen ein entsprechender Eingriff gerechtfertigt ist. Des Weiteren wird untersucht, inwieweit die deutsche Rechtslage mit den europarechtlichen Vorgaben zu vereinbaren ist.