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Die Rom-Verordnungen haben als europäisches Kollisionsrecht nationale Regelungen weitgehend abgelöst und gelten unmittelbar Geltung in jedem europäischen Mitgliedstaat. Bei einer ständig steigenden Anzahl an grenzüberschreitenden Sachverhalten in Europa ist es für den jeweiligen nationalen Beratungshintergrund unabdingbar, die maßgebenden Kollisionsregeln zu beherrschen. Unterschätzt wird dabei häufig, dass durch das neue europäische Kollisionsrecht umfassend klassische Kernbereiche des Zivilrechts in Fällen mit Auslandsbezug auch im Bereich des Vertrags-, Schuld-und Deliktsrechts bindend geregelt werden. Der neue Kommentar analysiert Artikel für Artikel die einschlägigen Verordnungen