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Johannes Eichenhofer untersucht den grundlegenden Strukturwandel, den das Private durch die Digitalisierung und die Europäisierung erfahren hat. Auf einer theoretischen Ebene befragt er tradierte Privatheitskonzepte auf ihre "Internettauglichkeit" und diskutiert die Problemlösungsfähigkeit "internetspezifischer" Ansätze. Dabei schlägt er vor, den bislang herrschenden Selbstbestimmungs- um einen Vertrauensschutzansatz zu ergänzen. Beide Ansätze liegen sowohl dem europäischen Primär- als auch Sekundärrecht zugrunde und stellen somit den europäischen Privatheitsschutz auf zwei Säulen. Das durch Art. 8 EMRK, sowie Art. 7 und 8 GRCh geschützte subjektive Selbstbestimmungsrecht findet seinen Niederschlag im europäischen Sekundärrecht beispielsweise im Einwilligungs- und Transparenzgrundsatz der DSGVO. Wo jedoch keine Selbstbestimmung vorliegt, wie etwa auf dem Gebiet der Datensicherheit, greift der objektivrechtliche Vertrauensschutzansatz.
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