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Nach Art. 6 I GG stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. In der vorliegenden Untersuchung werden zunächst ausführlich die demographische und rechtshistorische Entwicklung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften sowie die gegenwärtige Rechtslage mit ihren europarechtlichen und landesverfassungsrechtlichen Bezügen dargestellt. Anschließend beschäftigt sich Marc Schüffner mit der Frage, ob die Ehe aus verfassungsrechtlicher Perspektive für gleichgeschlechtliche Paare zugänglich wäre. Der Autor beschreibt mithilfe der rechtsmethodologischen Lehre vom Typus die Reproduktivitätsfunktion der Ehe und verneint deshalb die Zulässigkeit einer Öffnung dieser Rechtsform für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Er leitet aus der objektiven Wertentscheidung des Grundgesetzes für Ehe und Familie überdies ein verfassungsrechtliches Differenzierungsgebot ab, das es dem Gesetzgeber untersagt, familienbezogene Regelungen des Eherechts auf die Lebenspartnerschaft zu übertragen. Anhand dieses Maßstabs unterzieht Marc Schüffner alle wesentlichen Bereiche des gegenwärtigen Lebenspartnerschaftsrechts einer ausführlichen verfassungsrechtlichen Prüfung und berücksichtigt dabei ebenfalls das Elternrecht, die Eigentumsfreiheit sowie die gleichheitsrechtliche Perspektive des Grundgesetzes.
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