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Wenn der Staat an die Grenzen seiner Möglichkeiten stößt, ertönt nicht selten der Ruf nach verstärkter "Eigen-Verantwortung". An die Stelle "strikter" Rechtsnormen sollen "weiche" Formen der Verhaltensbeeinflussung treten.§Wie läßt sich eine derartige Verhaltenssteuerung mit dem Begriff des Rechts vereinbaren? Unter welchen Voraussetzungen darf der Staat darauf vertrauen, die ihm übertragenen Steuerungsaufgaben auf diese Weise zu erfüllen? Und ergeben sich daraus nicht neue "subkutan" wirkende Freiheitsgefährdungen? Schließlich: Welche Parameter muß derjenige im Auge behalten, der sich über geeignete Randbedingungen eigenverantwortlichen Verhaltens Gedanken macht.§Diesen Fragen widmet sich Martin Führ in der vorliegenden Arbeit. Statt einer bloßen "Eigenverantwortungsrhetorik" liefert er - durch den Brückenschlag zum institutionen-ökonomischen Verhaltensmodell - die Grundlage für eine nüchterne anreizorientierte Analyse der Steuerungsmöglichkeiten und deren Einordnung in die Grundrechtsdogmatik.