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Auf der europäischen Eigentumsordnung lasten nach wie vor die Unrechtsakte der im Zuge von Vertreibungen nach dem Zweiten Weltkrieg geschehenen Enteignungen und Konfiskationen. Die Aufgabe der Wiedergutmachung ist zumal in den Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes noch nicht zur Gänze bewältigt. Doch der politische und juridische Dialog ist im Gange. Viele Beispiele machen deutlich, dass eine Wiederherstellung gerechter Eigentumsverhältnisse möglich ist.§Dem Thema widmeten sich zwei Symposien der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht im Herbst 2006 und im Frühjahr 2008. Deutsche und ausländische Wissenschaftler erörterten die aufgeworfenen Fragen des Eigentumsschutzes, der Enteignung und der Restitution aus nationaler und völkerrechtlicher Sicht. Der vorliegende zweite Teilband enthält die überarbeiteten und aktualisierten Beiträge der Tagung im Jahre 2008.