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Mehr und mehr zeigt die Entwicklung der letzten Jahrzehnte, dass die Testierfreiheit als fundamentaler Bestandteil des deutschen Erbrechts nicht nur durch Verfassungsrecht garantiert, sondern auch einschränkend beeinflusst wird. Insbesondere die Wirkung der zivilrechtlichen Generalklauseln als Einfallstor für die Grundrechte spielt hierbei eine gewichtige Rolle. Im Bereich des Erbrechts wurde das Tor zu einer grundrechtsgestützten richterlichen Inhaltskontrolle bislang nur einen Spalt geöffnet. Festzuhalten ist aber, dass insbesondere in den in der jüngeren Vergangenheit höchstrichterlich behandelten Streitigkeiten um adelsrechtliche Konsens- bzw. Ebenbürtigkeitsklauseln eine fortschreitende verfassungsrechtliche Inhaltskontrolle letztwilliger Verfügungen zu beobachten ist. Auf der Basis ausgewählter Fälle mit aktueller Relevanz und weiterer in der Literatur seit langem behandelter Testamentsklauseln wird in der Arbeit untersucht, inwiefern diese Entwicklung zu begrüßen oder abzulehnen ist, und welche Konsequenzen daraus für die Überprüfbarkeit letztwilliger Potestativbedingungen resultieren.
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