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Die Digitalisierung des Rundfunks bedeutet eine erhebliche Ausweitung der vorhandenen Programmkapazitäten. Elektronische Benutzerführungssysteme (Navigatoren) können den Rezipienten die erforderliche Orientierung in der neuen multimedialen Fernsehwelt bieten. Die Systeme besetzen dabei aber gleichzeitig eine wichtige Gatekeeperposition im Hinblick auf den Zugang zu dem erweiterten Programmangebot, denn sie können die Rezeptionschancen einzelner Angebote beeinflussen und steuern. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit folgt daraus ein regulatorischer Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, kommunikative Chancengerechtigkeit auf dem Rundfunksektor zu gewährleisten. In der dualen Rundfunkordnung fällt in diesem Zusammenhang den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine besondere Rolle zu. Sie müssen in die Lage versetzt werden, ihren verfassungsrechtlich vorgegebenen Grundversorgungsauftrag auch unter den neuen technischen Rahmenbedingungen erfüllen zu können. Die Darstellung untersucht die verfassungsrechtlichen Regelungsvorgaben mit Blick auf den Betrieb von Navigatoren und bewertet ihre einfachgesetzliche Umsetzung.