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Die Unternehmenspleiten der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Rechnungslegung manipulativ ist und dass Abschlussprüfer alleine nicht mehr in der Lage sind, die Anleger zu schützen. Deshalb sind unabhängige, externe Enforcementinstanzen notwendig, wie sie anhand von Deutschland, Frankreich und Großbritannien vorgestellt werden. Weiters wird das geplante Enforcement für Österreich diskutiert. Das in Deutschland eingesetzte zweistufige System durch die Deutsche Prüfstelle (privatwirtschaftlich) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (staatlich) hat einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Rechnungslegung geleistet. In Großbritannien wird das Enforcement durch das privatwirtschaftlich organisierte Financial Reporting Review Panel und in Frankreich durch die mit staatlichen Befugnissen ausgestattete Autorité des Marchés Financiers sichergestellt. Eine Enforcementinstanz ist für eine hohe Qualität der Rechnungslegung und für die Stärkung des Vertrauens der Anleger in den Kapitalmarkt unabdingbar. Aber auch eine einheitliche, europäische Durchsetzung der Rechnungslegung muss gewährleistet werden.