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Neben der Entwicklungsgeschichte des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung als Instrument zur Überwindung national errichteter Einfuhrbarrieren werden die Funktionsweise und die Voraussetzungen zu seiner Anwendung dargestellt. Bei den Bemühungen um die Durchsetzung des Prinzips steht insbesondere die seit 2009 geltende Verordnung "zur gegenseitigen Anerkennung" im Zentrum. Sie legt fest, wie mitgliedstaatliche Behörden vorzugehen haben, wenn sie die Produktkonformität mit nationalen technischen Vorschriften überprüfen. In der Abhandlung wird unter anderem analysiert, welche Regelungsoption mit der Verordnung im Verhältnis zu dem von der Rechtsprechung entwickelten Prinzip der gegenseitigen Anerkennung verfolgt wird, wie der materiell-rechtliche Bezug hergestellt wird und wie die Kernvorschriften aufgebaut sind.