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Anhand von historischen Beispielen werden bis dato gleichbleibende Organisationselemente des devisenrechtlichen Instrumentariums betrachtet und deren Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Kritisch wird vor allem auf den Umstand eingegangen, daß die in Krisenzeiten auf dem Boden von Not- und Zwangsmaßnahmen entstandene Struktur des österreichischen Devisengesetzes auch nach Durchführung der Volliberalisierung beibehalten wird. Unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung und Konservierung bewährter Strukturelemente des Devisengesetzes werden Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Dabei werden devisenrechtlich relevante internationale Verpflichtungen gegenüber IWF, OECD und EU mitberücksichtigt. Schließlich führt die Auseinandersetzung mit den wesentlichen Entwicklungen im österreichischen Devisenrecht ab 1992 zum Vorschlag eines adaptierten Devisenrechtssystems.