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Während in der Geschichtswissenschaft schon seit Jahren über Aspekte des sozialen, kulturellen oder kollektiven Gedächtnisses diskutiert wird, haben diese Konzepte in der Rechtsgeschichte bisher nicht die gleiche Aufmerksamkeit gefunden. 28 junge Rechtshistorikerinnen und Rechtshistoriker, Philologen, Politologen und allgemeine Historiker unternehmen daher in diesem Band den Versuch, über die Facetten des Erinnerns und Vergessens im Recht nachzudenken. Dabei zeigt sich, wie zeitlich und kulturell differenziert die Lösungen sind, die das Recht hinsichtlich seiner Funktion der Stabilisierung von Verhaltenserwartungen und der Lösung von Konflikten im Umgang mit der beschränkten menschlichen Gedächtnisleistung gefunden hat.