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Im Blickpunkt der Studie steht die Frage, wie sich das international führende Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in die nationalsozialistische Herrschaft bis zur 'Kriegswichtigkeit' einfügen und zugleich nicht wenige dem Nationalsozialismus distanziert gegenüberstehende Spitzenjuristen beschäftigen konnte. Innerhalb weniger Jahre nach seiner Gründung 1926 entwickelte sich das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht unter seinem Leiter Ernst Rabel (1874-1955) zum weltweit führenden Forschungszentrum für internationales Privatrecht auf rechtsvergleichender Grundlage mit einem ausgeprägten Schwerpunkt im anglo-amerikanischen Recht. Rolf-Ulrich Kunze fragt, welche inhaltlichen Konzepte die Gründung trugen und durch welche Projekte und Strategien sich das ausgeprägt internationale Institut in der rechtsvergleichenden Forschungslandschaft profilierte. Sein Hauptinteresse richtet sich dabei auf die Institutsstruktur sowie die Veröffentlichungs- und gutachterliche Dienstleistungsstruktur im 'Dritten Reich' vor und nach Rabels erzwungenem Rücktritt von der KWI-Leitung im Februar 1937. Besonders dokumentiert wird die Entwicklung des Instituts unter Rabels Nachfolger Ernst Heymann nach 1937 und im Zweiten Weltkrieg unter dem Aspekt der 'Kriegswichtigkeit'.