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Der europäische Binnenmarkt erfasst heute fast alle Aspekte des wirtschaftlichen Lebens. Eine Sonderstellung nimmt jedoch die europäische Rüstungsindustrie ein, für die europäisches Wirtschaftsrecht bis heute de facto kaum eine Rolle spielt. Unter Berufung auf ihre Sicherheitsinteressen verwalten die EU-Mitgliedstaaten diesen Sektor nach wie vor auf nationaler Ebene. Artikel 346 AEUV bietet ihnen dafür eine vermeintliche primärrechtliche Rechtfertigung. Das Werk analysiert die Vereinbarkeit dieser Praxis mit dem Europarecht. Es zeigt sich, dass der pauschale Verweis auf die nationale Sicherheit die grundsätzlich geltenden europarechtlichen Vorgaben nicht aushebeln kann. Das Primärrecht lässt Abweichungen von den einschlägigen Bestimmungen nur unter eng begrenzten Voraussetzungen zu. Der Autor untersucht vor diesem Hintergrund rechtliche Fragen bei der Arbeit der neu gegründeten Europäischen Verteidigungsagentur sowie die Neuerungen im Vertrag von Lissabon bezüglich "variabler Integration" und Gemeinsamer Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Auch die 2009 verabschiedeten speziellen Richtlinien des "Defence Package" der Kommission werden analysiert.
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