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Menschenrechtsrelevante Wirtschaftsvorhaben, wie etwa Staudammbauten, Projekte der extraktiven Industrie und Exporte von Waffen oder atomaren Anlagen, werfen stets die Frage auf, ob der Heimatstaat eine menschenrechtliche Verantwortung hat, das Verhalten seiner privaten Wirtschaftsakteure auf fremdem Territorium in Schranken zu weisen. Die rechtliche Problematik spitzt sich ganz besonders dann zu, wenn der Heimatstaat solche Vorhaben sogar finanziell fördert. Die Prüfung der Frage, ob die Heimatstaaten diesbezüglich auch völkerrechtlich in Anspruch genommen werden können, ist ein Lackmustest für die Rechtswirklichkeit des immer wieder bekräftigten Anspruchs der universellen Geltung der Menschenrechte.§Der Autor nimmt sich dieses Problemkreises unter Zugrundelegung des Beispiels der deutschen Außenwirtschaftsförderung an und untersucht das Völkerrecht auf die Existenz, den Umfang und die Erfüllbarkeit extraterritorialer Schutzpflichten also heimatstaatlicher Pflichten, das Verhalten privater Wirtschaftsakteure zu lenken und dabei positiv auf die menschenrechtliche Lage im fremden Territorium einzuwirken. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass bereits das gegenwärtige Völkerrecht einen extraterritorialen Schutz, wenn auch nur in eingeschränktem Maße, fordert.