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Den "Marktplatz der Ideen" gibt es in den Massenmedien nicht. Trotzdem dient er oft als Schablone für die Interpretation der grundrechtlichen Medienfreiheit. Diese kann damit allerdings nicht ihr demokratisierendes Potenzial entfalten. Der Autor erarbeitet - ausgehend von der Medienrechtsgeschichte der vergangenen 500 Jahre - einen Gegenentwurf zu diesem herkömmlichen Verständnis mit dem Ergebnis, dass die Medienfreiheit, soll sie demokratische Berichterstattung hervorbringen, vor allem viererlei gewährleisten muss: Zugang zu Infrastrukturen, demokratiekompatible Marktverhältnisse, Unabhängigkeit und Zugang zu staatlichen Informationen. Abschließend untersucht der Autor drei Regelungsbereiche aus der Praxis der Medienfreiheit: die unionsrechtlichen Vorschriften über die Neutralität des Internets,die kartellrechtliche Entflechtung,die Medienförderungen auf Bundesebene.