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Die GOZ-Gebührenordnung für Zahnärzte - vom 16. November 2011 ist die neue amtliche Grundlage für die Privatliquidation des Zahnarztes. Das Gebührenverzeichnis der GOZ enthält Leistungen aus folgenden Gebieten:§A Allgemeine zahnärztliche Leistungen§B Prophylaktische Leistungen§C Konservierende Leistungen§D Chirurgische Leistungen§E Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums§F Prothetische Leistungen§G Kieferorthopädische Leistungen§H Eingliederung von Aufbisshilfen und Schienen§J Funktionsanalytische und funktionstherapeutisch Leistungen§K Implanatologische Leistungen§L Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen§§Die Ausgabe enthält außerdem einen Auszug aus der GOÄ. Das Leistungsverzeichnis ist noch benutzerfreundlicher geworden und enthält neben Punktzahl und einfachem Punktwert auch den häufig verwendeten Schwellenwert sowie den Höchstwert.