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Dieser Band macht das System des Zivilprozeßrechts von Oskar Bülow (1837-1907), der das moderne deutsche Zivilprozeßrecht nachhaltig beeinflußt hat, in Form einer Vorlesungsnachschrift erstmals für die Forschung zugänglich. Grundlegende Änderungen des prozessualen Denkens wie die methodische Unterscheidung von Zulässigkeit und Begründetheit, die Vorstellung einer einseitigen Prozeßbegründung ohne reale oder fingierte Mitwirkung des Beklagten und die Beachtung der Rechtskraft von Amts wegen gehen auf Oskar Bülows Einfluß zurück. Da er nur Monographien und Aufsätze, aber kein Lehrbuch hinterlassen hat, füllt diese Edition eine bisher schmerzlich empfundene Lücke. In der Einleitung zeigt Johann Braun auf, wie die von Bülow vorgenommenen Weichenstellungen im Positiven wie im Negativen auch noch das heutige prozessuale Denken bestimmen.