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Subjektive öffentliche Rechte auf Umweltvorsorge widersprechen der etablierten Trennung von Gefahrenabwehr und Risikovorsorge sowie einer materialen Deutung subjektiver öffentlicher Rechte. Dem stellt der Autor das Modell eines funktionalen subjektiven Rechts auf Umweltvorsorge gegenüber. Dieses gründet in einem grundrechtlichen status activus cooperationis, der den Verwaltungsprozess als Medium einer privat-staatlichen Gemeinwohlkooperation rekonstruiert.§§Julian Krüper untersucht verfassungs- wie verwaltungs-, verfahrens- und materiellrechtliche Elemente eines funktionalen subjektiven Umweltvorsorgerechts. Dessen sozialphilosophischen Kontext thematisiert er im Hinblick auf die Einbindung des Einzelnen in einen grundrechtlichen Zusammenhang intergenerationeller Gerechtigkeit. Grenzen der Funktionalisierung subjektiver Rechte werden vom Standpunkt der Grundrechtsstatuslehre aus beschrieben.