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Gesellschaftsrechtliche Veränderungen bei Unternehmen sind unterschiedlich motiviert und können nicht immer auf die Teilnahme an einem Vergabeverfahren abgestimmt werden. Es stellt sich daher die Frage, wie das Vergaberecht auf die (teils notgedrungenen) gesellschaftsrechtlichen Vorgänge reagiert und welche Konsequenzen für die Beteiligten mit einer gesellschaftsrechtlich bedingten Veränderung in der Person des Bieters verbunden sind. Gegenstand der Untersuchung ist die Zulässigkeit von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen während eines laufenden Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung der gesellschafts- und vergaberechtlichen Prinzipien und Rechtsfolgen. Zur Feststellung einer vergaberechtlich relevanten Änderung in der Person des Bieters wird zunächst der Begriff der "Bieteridentität" definiert sowie daran anschließend die eignungsrelevanten Auswirkungen erörtert. Im Ergebnis wird eine Änderung in der Person des Bieters unter bestimmten Bedingungen als zulässig angesehen.