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Panajotta Lakkis widerlegt die Annahme, es bestünde eine prozessuale Gestaltungswirkung, die inter omnes gelte. Sie zeigt, dass es gar keine eigenständige prozessuale Gestaltungswirkung gibt, sondern dass die einzige maßgebliche prozessuale Bindungswirkung auch der Gestaltungsurteile die materielle Rechtskraft ist. Dies bedeutet auch, dass die subjektiven Grenzen der Bindung an ein Gestaltungsurteil nur von der materiellen Rechtskraft bestimmt werden. In einem zweiten Teil stellt die Autorin die Problematik im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr dar. Abschließend findet sich eine ausführliche Zusammenfassung, die die Möglichkeit gibt, sich in komprimierter Form mit der These vertraut zu machen.