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Seit langem wird im öffentlichen Recht diskutiert, welche Anforderungen bei der Beteiligung Privater an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben erfüllt werden müssen. Eine Gewährleistungsaufsicht soll die Kontrolle der Einhaltung materiellrechtlicher Vorgaben durch Private und die Rückbindung privater Akteure an das Gemeinwohl in verantwortungsteilenden Strukturen sicherstellen. Nähere Konturen eines solchen Konzepts der Gewährleistungsaufsicht sind bislang allerdings nicht herausgearbeitet worden. Hier setzt die vorliegende Arbeit an. Auf dem Referenzgebiet des Abfallrechts werden verschiedene Instrumente untersucht, die Teile der Kontrollverantwortung in den gesellschaftlichen Bereich verlagern. Dabei werden Möglichkeiten und Grenzen verantwortungsteilender Kontrollmechanismen bei der unternehmerischen Eigenkontrolle und der Einbeziehung Dritter in die Überwachungstätigkeit herausgearbeitet. Als zentrales Problem der Gewährleistungsaufsicht erweist sich dabei die Frage der Kontrolle der Kontrolleure, der sich der abschließende Teil der Arbeit widmet.