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Die Grenzen des Wettbewerbsföderalismus genau zu bestimmen und zu kennen ist unabdingbar, wenn «Wettbewerb» unter den einzelnen Bundesländern stattfinden soll. Die im Rahmen des Wettbewerbsföderalismus ausgeführte Konkurrenz kann nämlich nur dann zu Optimierungen führen, wenn ihre Grenzen definiert sind. Diese Abhandlung soll daher ermitteln, welche Grenzen den Wettbewerbsföderalismus nach der Föderalismusreform I beschränken. Um dies beurteilen zu können, muss zunächst die grundsätzliche Vereinbarkeit von Wettbewerbsföderalismus und Grundgesetz herausgearbeitet werden. Daran anschließend werden die Grenzen des Wettbewerbsföderalismus zunächst im Allgemeinen ebenso aufgezeigt, wie ihre verfassungsgerichtliche Entstehung. In diesem Teil der Arbeit werden die eventuell gefundenen Einschränkungen dann im Wege einer juristischen Auslegung konkretisiert.