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In dieser Arbeit wird untersucht, ob es einer Fortentwicklung des deutschen Organschaftsregimes hin zu einer grenzüberschreitenden Organschaft bedarf. Diese Frage stellt sich vor dem Hintergrund der Binnenorientierung des deutschen Systems, das lediglich eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten inlandsansässiger Mutter- und Tochtergesellschaften vorsieht. In der Rechtssache Marks & Spencer erachtet der Europäische Gerichtshof jedoch auch eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung in Bezug auf den britischen group relief für erforderlich. Da der österreichische Gesetzgeber seit dem 1. Januar 2005 eine derartige Regelung im Rahmen seiner Gruppenbesteuerung vorsieht, stellt sich die Frage der Vorreiterrolle Österreichs für eine Reform der deutschen Organschaft.