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Die Schuldrechtsmodernisierung hat das Kauf- und Leistungsstörungsrecht des BGB tiefgreifend verändert. Hauptpflicht des Verkäufers ist nun ausdrücklich die Lieferung einer mangelfreien Sache. Lars Ferenc Freytag geht einer Reihe aufgeworfener Fragen nach: Inwieweit muß der Verkäufer bereits im Erfüllungsstadium wie ein Werkunternehmer schöpferisch-herstellend tätig werden? Muß er jedes beliebige Exemplar vertragsgemäßer Beschaffenheit (nach-)liefern? Wo verlaufen die allgemeinen Grenzen seiner Leistungspflicht? Welche Sorgfaltsanforderungen treffen ihn?Der Autor untersucht die wesentlichen Pflichten eines Verkäufers sowie die Folgen ihrer Verletzung und erhellt dabei Grundlinien des reformierten Kauf- und Leistungsstörungsrechts. Er zeigt auf, welches Leitbild in den neuen gesetzlichen Regelungen zum Ausdruck kommt, wie der Kauf im gesetzlichen System der Vertragstypen neu positioniert wurde und welchen Einfluß dies auf die Vertragsauslegung hat.