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§ 110 EnWG stellt Objektnetze von den Regulierungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes frei. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 22.5.2008 ist geklärt, dass § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG zu weitreichende Ausnahmen von EG-Recht zulässt. Das Dritte EG-Energiepaket sieht daher vor, dass sogenannte geschlossene Verteilernetze von den Verpflichtungen zur Ex-ante-Preisgenehmigung und zur Vorhaltung von Regelenergie befreit werden können, im Übrigen aber dem Regulierungsrecht einschließlich der Kontrolle durch die Regulierungsbehörden unterstellt sind. Das Buch gibt für die Übergangsphase bis zur Transformation der Richtlinien in das nationale Recht und zur Interpretation der Neuregelung Hinweise, die auch dem Gesetzgeber helfen mögen, die mit viel Rechtsunsicherheit verbundene Übergangsphase baldmöglichst zu beenden.