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Gegenstand der Arbeit sind internationale Untersuchungskommissionen, die auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen Staaten im Rahmen der internationalen Streitbeilegung sowie durch Internationale Organisationen (Völkerbund und Vereinte Nationen) eingesetzt wurden bzw. werden, um Tatsachenermittlungen durchzuführen. Beleuchtet und analysiert werden dabei sowohl das anwendbare Verfahrensrecht als auch die Verfahrenspraxis solcher Kommissionen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei Kommissionen, die Untersuchungen im Bereich der Verletzung von Menschenrechten und des humanitären Völkerrechts durchführen.