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Arbeitsrechtliche Fälle mit Auslandsberührung werfen Fragen nach dem anwendbaren Recht auf. Die diesbezüglichen international-privatrechtlichen Regelungen sind im Bereich des Individualarbeitsrechts seit 2008 zu einem großen Teil durch die Rom I-Verordnung europäisch vereinheitlicht. Andere Bereiche sind nach wie vor in Deutschland nur partiell oder gar nicht gesetzlich geregelt. Olaf Deinert stellt das Internationale Privatrecht des Arbeitsrechts (das Arbeitsverweisungsrecht) umfassend dar. Neben den großen Systemfragen werden sämtliche Streitfragen des Kollisionsrechts auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts unter Heranziehung rechtsvergleichender Erkenntnisse untersucht. Diese sind einerseits für die einheitliche Auslegung der europarechtlichen Regelungen des Internationalen Arbeitsrechts bedeutsam, andererseits dienen sie der Problemverdeutlichung sowie als Beispiele bei der Lösung kollisionsrechtlicher Einzelfragen.
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