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Das internationale Enteignungsrecht regelt die Anerkennung fremdstaatlicher Enteignungen, also die Frage, unter welchen Voraussetzungen die privatrechtsgestaltenden Wirkungen fremdstaatlicher Enteignungen in die deutsche Rechtsordnung übernommen werden. Es ist nicht kodifiziert. Deniz Halil Deren zeigt auf, dass das zur Beantwortung der Anerkennungsfrage allgemein bemühte richterrechtliche internationalenteignungsrechtliche Territorialitätsprinzip die auftretenden Rechtsfragen nicht zufriedenstellend lösen kann, und macht einen Vorschlag zu einer Neustrukturierung des Rechtsgebietes. Eigene Abschnitte sind dabei der Enteignung von dinglichen Rechten, Forderungsrechten, Immaterialgüterrechten und Rechten von und an Gesellschaften gewidmet. Neben den Grundlagen des internationalen Enteignungsrechts werden insbesondere investitionsschutzrechtliche Fragen behandelt.