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Das geltende Jugendgerichtsgesetz enthält durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe und durch einen breit gefächerten Sanktionenkatalog einen weiten Handlungsspielraum. So ist es durch verstärkte Nutzung seiner Ressourcen immer wieder gelungen, dem Jugendstrafrecht neue Impulse zu geben. Ob die neuen Rechtsentwicklungen die Grenzen des geltenden Rechts einhalten und Anreiz für eine positive Fortbildung auch des allgemeinen Strafrechts sein können, ist Gegenstand dieser Arbeit. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß für Konzepte wie die Vorbewährung und den Einstiegsarrest kein Bedarf besteht und diese zudem rechtlich bedenklich sind. Dagegen fällt die Einschätzung der neuen ambulanten Maßnahmen in Form sozialer Trainingskurse und des Täter-Opfer-Ausgleichs insgesamt positiv aus. Schließlich wird untersucht, inwieweit im Rahmen der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ein Rückgriff auf jugendstrafrechtliche Begründungsansätze gerechtfertigt ist.
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