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Das deutsche Verfassungsrecht versteht die Demokratie nicht politisch, sondern administrativ - als Ensemble von Organen mit verschiedenen 'Kompetenzen'. Christian Neumeier geht den Ursprüngen dieser Vorstellung nach und rekonstruiert, wie liberale Juristen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine neue Theorie des öffentlichen Rechts entwickelten, als der Verwaltungsstaat die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts zu prägen begann. Politische Herrschaft sollte jetzt auf einer einzigen rechtlichen Form beruhen: auf begrenzten Ermächtigungen, die verschiedenen Akteuren bestimmte Aufgaben zuweisen, deren Erledigung sie funktional legitimiert. Bürger verfügen seitdem über Rechte, der Staat über Kompetenzen. Die Untersuchung verfolgt die Entstehung dieser Theorie aus der Vorstellungswelt des deutschen Liberalismus, seiner politischen Situation und seines Sozialmodells und fragt nach ihrer Bedeutung für das öffentliche Recht der Gegenwart.
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