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Diese Untersuchung befaßt sich mit der Unterbringung psychisch kranker Menschen. Gegenstand der Arbeit ist die Frage nach der Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips im Unterbringungsrecht. Der Ansatzpunkt ist dabei die Gesetzesänderung, die im Rahmen des 2. Strafrechtsreformgesetzes erfolgte, wobei aus dem früheren § 42b StGB der § 63 StGB wurde. In § 42b StGB a.F. war die Formulierung enthalten, daß eine Unterbringung nur erfolgen dürfe, sofern die öffentliche Sicherheit es erfordere. Seit der Änderung ist umstritten, ob mit Streichung der Erforderlichkeitsklausel auch das Subsidiaritätsprinzip im Maßregelrecht entfallen ist. Die Arbeit untersucht und vergleicht die verschiedenen Unterbringungsarten und zeigt auf, daß das Subsidiaritätsprinzip weiter gilt. Mittels konkreter Fallbeispiele wird nicht nur die Bedeutung für die Betroffenen deutlich, sondern es werden auch Lösungen angeboten.