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Der Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts war geprägt von der Inkompatibilität des Festhaltens an der monarchischen Machtvollkommenheit und der Mitwirkung der Untertanen. Durchsetzen konnte sich derjenige, welcher auch im Ausnahmezustand den Zugriff auf das Militär hatte, also der Monarch. Die Rechtfertigung der machtpolitischen Konfliktlösung durch den Monarchen mit seiner Position als nicht verantwortlicher Träger der einheitlichen Staatsgewalt hat eine zentrale Bedeutung für das Verständnis der deutschen Verfassungsgeschichte zwischen Konstitutionalismus und Parlamentarismus.