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Der Erfolg der europäischen Integrationsgemeinschaft ist zu einem ganz erheblichen Teil auch der Erfolg ihrer Gerichtsbarkeit. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit frühen wegweisenden Entscheidungen und mit einer von bemerkenswerter Konzeption, Kohärenz und Kontinuität geprägten Rechtsprechungspraxis entscheidend zur Entwicklung der europäischen Rechtsgemeinschaft beigetragen. Das Vorabentscheidungsverfahren wird als wichtigstes Verfahren innerhalb der europäischen Rechtsordnung beschrieben. Es stellt die Verbindung zu den nationalen Gerichten her und bildet eine Schnittstelle zwischen nationalem Recht und Unionsrecht, so dass gemeinsam Recht gesprochen wird. Nach anfänglichem Zögern ergeht mittlerweile die überwiegende Zahl der Entscheidungen des EuGH im Verfahren der Vorabentscheidung. Diese Arbeit betrachtet Kooperations- und Beschleunigungsmechanismen im Vorabentscheidungssystem. In welche Richtung entwickeln sich diese Mechanismen derzeit? Inwieweit können sie, auch zur gegenseitigen Ergänzung, zur Weiterentwicklung des Vorabentscheidungsverfahrens zusammengeführt werden? Kann eine stärkere Einbeziehung des nationalen Richters in das Verfahren vor dem EuGH erreicht werden, ohne dabei den erfolgreichen Charakter des Vorabentscheidungssystems grundlegend zu verändern?