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Die internationale Doppelbesteuerung wird im deutschen Körperschaftsteuerrecht durch unilaterale Maßnahmen und durch Doppelbesteuerungsabkommen gemildert bzw. vermieden. Bei der Ausschüttung ausländischer Einkünfte wird die Wirkung der unilateralen Maßnahmen und der Doppelbesteuerungsabkommen durch das Körperschaftsteuerrecht aufgehoben. Diese Wirkung des gegenwärtigen Körperschaftsteuerrechts wird in Literatur und Praxis kritisiert; es gibt vielfältige Reformvorschläge, welche die Aufhebung der Wirkung der unilateralen Maßnahmen bzw. der Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden wollen. Diese Reformvorschläge werden in dieser Arbeit, ebenso wie die gegenwärtige Rechtslage, einer umfassenden Wirkungsanalyse unterzogen, ergänzt und miteinander verglichen.