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Zielsetzung der Arbeit ist es, korruptes Verhalten von Vereinsfunktionären und Spielern im Profifußball unter dem Aspekt einer Strafbarkeit wegen Betrugs zu untersuchen. Hierzu wird z. B. die Zahlung und die Annahme einer Verlustprämie genauso untersucht, wie das Versprechen einer Siegprämie und die Angabe falscher Erklärungen im Lizenzerteilungsverfahren. Die Machenschaften des spektakulären Bundeligaskandals der Saison 1970/71 werden somit eingehend auf eine Betrugstrafbarkeit untersucht. Hierbei wird grundlegend auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Betruges eingegangen. Auch die Erfüllung von Wettbewerbsstraftaten ist Gegenstand der Arbeit. Im Ergebnis wird festgestellt, daß im damaligen Bundesligaskandal Ermittlungen wegen Betruges zu Unrecht nicht aufgenommen wurden, da die Verwirklichung des Betrugstatbestandes in den meisten Fallkonstellationen zu bejahen ist.