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"Nemo tenetur se ipsum accusare" - die Gefahr einer Selbstbelastung besteht heute kaum noch in repressiven Verfahren, sondern vielmehr in vorgelagerten oder parallel geführten Verwaltungsverfahren. Dies kann insbesondere im bankaufsichtlichen Verfahren der Fall sein, in dem die Bankaufsichtsbehörden Auskunfts- und Unterlagenvorlageverlangen an natürliche Personen und Unternehmen richten. Diese Befugnisse nimmt Daniela Kleinheisterkamp zum Anlass zu untersuchen, inwieweit verfassungsrechtliche Vorgaben unterlaufen werden, wenn Informationen, die in einem präventiven Zwecken dienenden Verwaltungsverfahren erlangt wurden, zweckentfremdet in einem repressiven Verfahren verwendet werden. Die Verfasserin stützt ihre Untersuchung dabei insbesondere auf eine verfassungsrechtliche Fundierung und Bestimmung des Inhalts der Selbstbelastungsfreiheit von natürlichen Personen und Verbänden.