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Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die bankaufsichtsrechtlichen Liquiditätsnormen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. In Hinblick auf eine Harmonisierung dieser Normen wird erörtert, ob die bestehenden Normen materiell gleichwertig sind oder zuvor eine zwischenstaatliche Angleichung der Liquiditätsnormen erfolgen muß. Zugleich erfolgt anhand eines Modells die Untersuchung, ob die betrachteten Normen die Liquiditätsrisikoposition der Kreditinstitute sachgerecht begrenzen. Als Ergebnis wird festgestellt, daß auf Basis der bestehenden Normen eine gegenseitige Anerkennung nicht möglich wäre. Auf Grund der Konstruktionsunterschiede wird vorgeschlagen, auf Basis des verwendeten Modells eine einheitliche Richtlinie zur Liquiditätsvorsorge der Kreditinstitute in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft einzuführen.