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Im Anwendungsbereich des internationalen Einheitskaufrechts stellt sich die Frage, ob der Käufer auf die Irrtumsanfechtung nach nationalem Recht zurückgreifen kann, wenn die gelieferte Sache mit einem Sach- oder Rechtsmangel behaftet ist. Die Anfechtung betrifft die Vertragsgültigkeit; diese wird nach Art. 4 CISG grundsätzlich nicht vom Übereinkommen geregelt. Sie unterliegt daher weiterhin dem nach den Regeln des IPR anwendbaren nationalen Recht. In der vorliegenden Monographie werden das Verhältnis der Anfechtung wegen Beschaffenheitsirrtums zur Sach- und Rechtsmängelhaftung sowie die Rechtslage bei Haftungsfreizeichnung rechtsvergleichend nach deutschem, schweizerischem, österreichischem und französischem Recht behandelt. Anschließend legt die Verfasserin dar, warum das internationale Kaufrecht die nationalen Irrtumsrechtsbehelfe verdrängt. Die vorliegende Arbeit ist damit zugleich ein Beitrag zur Auslegung des UN-Kaufrechts.