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Mit dem Topos "Terranisierung des Meeres" wird unter anderem ein Phänomen bezeichnet, welches gegenwärtig im Gefolge der "Energiewende" einen neuen Höhepunkt erreicht hat: die Inanspruchnahme der Meere als Infrastrukturraum, mit der eine erhebliche Zunahme von Nutzungs- und Schutzkonflikten in einem zwar unbesiedelten, gleichwohl ökologisch hochsensiblen Gebiet einhergeht. Das zur Steuerung jener Konflikte berufene Recht vermag gegenwärtig seinen Auftrag nur unzureichend wahrzunehmen - es erweist sich als zersplittert, lückenhaft und zum Teil nicht hinreichend auf die spezifischen Gegebenheiten seines maritimen Anwendungsbereichs zugeschnitten. Mathias Schubert untersucht die vorhandenen Regelungsansätze im Völker-, Europa- und nationalen Recht und entwickelt auf der Basis einer Defizitanalyse Grundstrukturen eines konsistenten und leistungsfähigen nationalen Meeresinfrastrukturrechts.