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Die Stellung der Rechtsprechung gegenüber dem Gesetzgeber gehört zu den umstrittensten Themen der Theorie der Gewaltenteilung. Ein Teilausschnitt war lange Zeit die Frage, ob und inwieweit Richter Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen dürfen. Ein Normenkontrollverfahren, wie heute in Art. 100 Grundgesetz geregelt, gibt es erst seit 1949. Die Weichenstellungen auf dem Weg dahin stammen aus der Weimarer Republik. Neue Impulse erhielt die Diskussion um das richterliche Prüfungsrecht durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts nach dem Ersten Weltkrieg. Das Gericht hatte eine Inflation ungeahnten Ausmaßes rechtlich zu bewältigen. Die daraus folgende sogenannte Aufwertungsrechtsprechung und die Diskussion in der Weimarer Staatsrechtslehre um das richterliche Prüfungsrecht bilden den Schwerpunkt der Arbeit.