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Nach Inkrafttreten des 32 a GmbHG entbrannte in der Fachliteratur eine umfangreiche Diskussion, ob Nutzungsüberlassungen einem Gesellschafterdarlehen gleichzusetzen sind und daher der Umgehungsklausel des Abs. 3 unterfallen. Große praktische Bedeutung erhält diese Problematik vor allem im Rahmen der Betriebsaufspaltung. Insoweit wird sogar vertreten, daß das zukünftige Schicksal der Betriebsaufspaltung als Unternehmensform von der Lösung dieser Problematik abhinge. Zusätzliche Brisanz und Abgrenzungsschwierigkeiten erhält die Problematik dadurch, daß die Nutzungsüberlassung in der Betriebsaufspaltung vor Inkrafttreten des 32 a GmbHG als ein Fall der - bisher nicht anerkannten - Durchgriffshaftung wegen materieller Unterkapitalisierung angesehen worden ist.