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Nach aktuellem Befund unterwerfen sich Profisportler vertraglich den Anti-Doping-Bestimmungen der Sportorganisationen sowie deren Sanktionsgewalt. Diese vertragliche Bindung - insbesondere der Abschluss von Schiedsvereinbarungen - wirft rechtliche und tatsachliche Probleme auf. Vor diesem Hintergrund fragt der Verfasser danach, ob die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft für Berufssportler sowie eine öffentlich-rechtliche Organisation der Sportgerichtsbarkeit in staatlicher Trägerschaft eine geeignete Maßnahme zur Verbesserung des Kampfes gegen Dopings wäre. Im Ergebnis wird die zwangsweise Verkammerung des Sports in der Bundesrepublik vor allem unter Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit verworfen.