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Obwohl nach der Ansicht des Gesetzgebers das vielschichtige Kontrollsystem des deutschen Aktienrechts ausgewogen ist und sich insgesamt bewährt hat, sind in diesem System dennoch Schwächen aufgetreten, die gezielte Korrekturen notwendig erscheinen ließen. Durch das KonTraG wurden die erarbeiteten Korrekturen in geltendes Recht umgesetzt. Das Gesetz sollte u.a. bezwecken, daß die Qualität der Abschlußprüfung verbessert wird. Dazu wurden die Prüfungsvorschriften grundlegend geändert. Anliegen dieser Untersuchung ist es, die Konsequenzen der geänderten Normen für die Prüfung des Lageberichts aufzuzeigen und einer Zweckmäßigkeitsanalyse zu unterziehen. Der Maßstab, an dem die Zweckmäßigkeit beurteilt wird, ist der Schutz der Kapitalgeber.