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Energieversorgungsunternehmen zahlen den Kommunen jährlich ca. 3 Mrd. DM für die Nutzung öffentlicher Wegeflächen zur Fortleitung leitungsgebundener Energie. Sie geben diese Abgabe an die Verbraucher weiter. In der Arbeit wird untersucht, ob es eine sinnvolle Begründung für die Belastung der leitungsgebundenen Energie mit der Konzessionsabgabe gibt. Die Untersuchung führt zu dem Ergebnis, die Konzessionsabgabe erfüllt keine der von ihr vorgeblich wahrgenommenen Aufgaben. Weder aus ökonomischer noch aus juristischer Sicht sind die zur Rechtfertigung der Konzessionsabgabe vorgetragenen Gründe überzeugend. Es wird empfohlen, wenn die Konzessionsabgabe zur Zeit schon nicht abgeschafft werden kann, sie mindestens ausschliesslich verbrauchsabhängig zu gestalten. So können wenigstens die schwerwiegendsten ökonomischen Einwände gegen diese Abgabe berücksichtigt werden. Die der Administration gestellte Regulationsaufgabe kann nur in Ansätzen erfüllt werden.