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Dieses mit der Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck-Gesellschaft ausgezeichnete Werk entwickelt eine eigene These vom völkerrechtlichen Legitimationsdefizit: Völkerrechtlicher Rechtserzeugung fehlt es an Mechanismen institutionalisierter Opposition. Obwohl die Rechtserzeugungskompetenzen internationaler Institutionen zunehmen, fehlt es an Möglichkeiten, Regelungsalternativen und Änderungsvorschläge in völkerrechtlichen Verfahren zu artikulieren. Opposition im Völkerrecht entwirft im Anschluss an Hannah Arendt und Claude Lefort eine Theorie des Konzepts der Opposition, die auch im Völkerrecht Anwendung finden kann. Es folgt eine interdisziplinäre Studie, die zum ersten Mal völkerrechtliche Rechtserzeugungsprozesse (konkret an drei Beispielen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, des WTO waiver-Mechanismus, der UNESCO Konvention zur kulturellen Vielfalt und des Cartagena-Protokolls zur Biodiversität) unter dem Gesichtspunkt mangelnder Politisierung untersucht und die in der Völkerrechtswissenschaft bisher nicht rezipierten philosophischen Ansätze von Hannah Arendt und Claude Lefort hierfür fruchtbar macht.§