Nehodí se? Vůbec nevadí! U nás můžete do 30 dní vrátit
S dárkovým poukazem nešlápnete vedle. Obdarovaný si za dárkový poukaz může vybrat cokoliv z naší nabídky.
30 dní na vrácení zboží
Das Gesundheits-Reformgesetz hat u.a. mit der Möglichkeit der Bildung von Festbetragsgruppen für Arzneimittel in 35 SGB V erhebliche Unsicherheiten verursacht. Insbesondere für schon patentierte und produzierte Arzneimittel stellt sich für die Unternehmen die Frage, inwieweit die Regelung "nachträglich" Anwendung finden kann. U.a. stellt sich die Frage des Vertrauensschutzes. 35 SGB V schweigt hierzu. Der Autor geht in seiner Untersuchung neben dieser Frage auch der Vereinbarkeit der bestehenden Regelung mit grundgesetzlichen Normen, insbesondere Artikel 12 und 14 GG, sowie mit Art. 30 EWG-Vertrag nach. Anhand der Auseinandersetzung mit der Entstehungsgeschichte und den bisherigen Interpretationsansätzen zu 35 SGB V gelangt er zu einer überzeugenden Harmonisierung von Patentschutz und Festbetragssystem. Dabei geht die Studie über den Problembereich ACE-Hemmer hinaus, indem sie in allgemeingültiger Form im sensiblen Bereich zwischen Kostendämpfung und Vertrauensschutz überzeugende Lösungen anbietet.