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Die Patientenautonomie hat sowohl im Strafrecht als auch in der medizinischen Praxis eine existenzielle Bedeutung. An ihr bemisst sich, ob ein ärztlicher Eingriff erlaubt oder rechtswidrig ist. Die Patientenautonomie entscheidet bei ärztlichen Heileingriffen, in Situationen am Ende des Lebens, in Fällen der Zwangsbehandlungen, der nichttherapeutischen Behandlungen und anderen Bereichen über die Strafbarkeit des Arztes und das weitere Schicksal des Patienten. Dabei zeigt sich, dass die bisherige Legitimationsfigur der Einwilligung nach Aufklärung, die stellvertretend für die Selbstbestimmung verwendet wird, der Vielgestaltigkeit der Situationen nicht ausreichend Rechnung trägt. Dorothea Magnus entwickelt daher ein eigenes Konzept zur Patientenautonomie, das aus ethischer Sicht tragfähig, für die medizinische Praxis brauchbar und für das Strafrecht einsetzbar ist.